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   VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04   

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VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04 (https://dejure.org/2004,38166)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04 (https://dejure.org/2004,38166)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - VK 2 LVwA 15/04 (https://dejure.org/2004,38166)
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  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04
    Grundsätzlich ist dabei das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden, ausreichend (vgl. OLG Düsseldorf Verg 9/00 vom 22.August 2000).

    Der Vergabekammer ist es schließlich aufgrund der materiellen Präklusion der vorgebrachten Vergabeverstöße verwehrt, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB von Amts wegen auf das Vergabeverfahren einzuwirken (siehe OLG Naumburg 1 Verg 3/01 vom 23.Juli 2001, Thüringer OLG 6 Verg 3/02 vom 30.Mai 2002 sowie OLG Düsseldorf Verg 9/00 vom 22.August 2000).

  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04
    Auch insoweit reicht die Ausschlusswirkung der vorgenannten Vorschrift (vgl. dem Sinn nach Beschluss Thüringer OLG 6 Verg 3/99, S. 5, vom 26.Oktober 1999, sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht Verg 5/00, vom 28.Juli 2000; die Versagung von Akteneinsicht bei einem von vornherein gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässigem Antrag ergibt nur Sinn, wenn es dem Antragsteller verwehrt ist, im laufenden Nachprüfungsverfahren weitere Vergabeverstöße vorzutragen; ebenso im Umkehrschluss VOB-Kommentar, Teile A und B, 14 Aufl., Müller/Wrede, § 107 GWB Rdn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04
    Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wurde (OLG Düsseldorf, Verg 1/99 vom 13.April 1999), kann dem Unternehmen lediglich dann eingeräumt werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fach- und rechtskundiger Unterstützung erfordert.
  • OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04
    Der Vergabekammer ist es schließlich aufgrund der materiellen Präklusion der vorgebrachten Vergabeverstöße verwehrt, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB von Amts wegen auf das Vergabeverfahren einzuwirken (siehe OLG Naumburg 1 Verg 3/01 vom 23.Juli 2001, Thüringer OLG 6 Verg 3/02 vom 30.Mai 2002 sowie OLG Düsseldorf Verg 9/00 vom 22.August 2000).
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04
    Aufgrund der kurzen Fristen, die im Vergabeverfahren gelten, muss die Rüge im Regelfall binnen ein bis fünf Tagen erfolgen, und zwar auf dem schnellstmöglichen Weg, gegebenenfalls per Fax oder Telefon (OLG Koblenz, 1 Verg. 1/00, vom 25.Mai 2000; OLG Naumburg 1 Verg 12/03 vom 19.Juni 2002).
  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 3/01

    Umfang der Prüfungskompetenz der Vergabekammer im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04
    Der Vergabekammer ist es schließlich aufgrund der materiellen Präklusion der vorgebrachten Vergabeverstöße verwehrt, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB von Amts wegen auf das Vergabeverfahren einzuwirken (siehe OLG Naumburg 1 Verg 3/01 vom 23.Juli 2001, Thüringer OLG 6 Verg 3/02 vom 30.Mai 2002 sowie OLG Düsseldorf Verg 9/00 vom 22.August 2000).
  • OLG Naumburg, 21.08.2003 - 1 Verg 12/03

    Beginn der Rügefrist

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04
    Aufgrund der kurzen Fristen, die im Vergabeverfahren gelten, muss die Rüge im Regelfall binnen ein bis fünf Tagen erfolgen, und zwar auf dem schnellstmöglichen Weg, gegebenenfalls per Fax oder Telefon (OLG Koblenz, 1 Verg. 1/00, vom 25.Mai 2000; OLG Naumburg 1 Verg 12/03 vom 19.Juni 2002).
  • BayObLG, 28.07.2000 - Verg 5/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04
    Auch insoweit reicht die Ausschlusswirkung der vorgenannten Vorschrift (vgl. dem Sinn nach Beschluss Thüringer OLG 6 Verg 3/99, S. 5, vom 26.Oktober 1999, sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht Verg 5/00, vom 28.Juli 2000; die Versagung von Akteneinsicht bei einem von vornherein gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässigem Antrag ergibt nur Sinn, wenn es dem Antragsteller verwehrt ist, im laufenden Nachprüfungsverfahren weitere Vergabeverstöße vorzutragen; ebenso im Umkehrschluss VOB-Kommentar, Teile A und B, 14 Aufl., Müller/Wrede, § 107 GWB Rdn. 5).
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